Feuerungskontrollen

Feuerungskontrollen Oelfeuerungen

Wir führen für Sie sämtliche Feuerungskontrollen an Ölheizungen bis 1 MW Feuerungswärmeleistung durch.

Kontrollrhytmus: alle 2 Jahre

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Feuerungskontrollen Holzfeuerungen

Mit der neuen Luftreinhalteverordnung (LRV vom 01.06.2018) ist der Kanton Bern verpflichtet Emissionsmessungen an Holz- und Kohle- Zentralheizungen <70 kW Feuerungswärmeleistung sowie an gewerblich genutzten Pizza- und Backöfen durchzuführen.

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Feuerungskontrollen Gasfeuerungen

Wir führen für Sie sämtliche Feuerungskontrollen an Gasheizungen bis 1 MW Feuerungswärmeleistung durch.

Kontrollrhytmus: alle 4 Jahre

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