Oelfeuerungen
Wir führen für Sie sämtliche Feuerungskontrollen an Ölheizungen bis 1 MW Feuerungswärmeleistung durch.
Kontrollrhytmus: alle 2 Jahre
Grenzwerte: | ||
CO | Grenzwert | Messunsicherheit (F-Wert) |
Sämtliche Anlagen | 80 mg/m3 | 20 mg/m3 |
Russzahl
Für sämtliche Anlagen gilt maximal Russzahl 1
Abgasverluste (qA) | Kesselbaujahr bis 2018 | Kesselbaujahr ab 2019 |
Gebläsebrenner | 7% / 6% und 8% | 4% in allen Laststufen |
Verdampfungsbrenner | 7% | 4% in allen Laststufen |
Die Messunsicherheit (F-Wert) beträgt je 0.5%
NOx (angegeben als NO2) | ||
Heizmediumtemperatur | Grenzwert | Messunsicherheit (F-Wert) |
Bis 110°C | 120 mg/m3 | 20 mg/m3 |
Über 110°C | 150 mg/m3 | 20 mg/m3 |
Voraussetzungen für eine Verlängerung des Kontrollrhytmus auf 4 Jahre:
Für bestehende Feuerungsanlagen kann der Kontrollrhytmus auf 4 Jahre verlängert werden wenn bei 2 periodischen Kontrollen (nicht Abnahmekontrolle) in Folge die Bonuskriterien vollständig erfüllt werden.
Die Bonuskriterien müssen bei jeder zu messenden Laststufe und bei jeder Einzelmessung eingehalten werden.
Die Werte der Bonuskriterien beziehen sich auf die effektiv gemessenen Resultate ohne Berücksichtigung der
F-Werte.
Folgende Anlagen erhalten grundsätzlich keinen Bonus:
- Feuerungen mit einer Heizmediumtemperatur über 110°C
- Feuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung über 350 kW
Bonuskriterien:
- qA einstufige Anlagen: 3% oder tiefer
- qA mehrstufige Anlagen: 1.Stufe: 2% oder tiefer, 2.Stufe: 4% oder tiefer
- Russzahl 0, NO2 90mg/m3 oder tiefer, CO 30 mg/m3 oder tiefer